Die Aufgaben eines hauptamtlichen Bürgermeisters in Niedersachsen sind in der Niedersächsischen Kommunalverfassung geregelt.
Die daraus resultierenden Schwerpunkte in der Tätigkeit eines Bürgermeisters sind:
1. Leitung der Stadtverwaltung und gesetzlicher Vertreter (mind. 70% der Tätigkeit)
Die Aufgabenpalette einer Stadtverwaltung ist erheblich breiter als die der meisten privaten Unternehmen. Sie erstreckt sich von den Ordnungsfunktionen im Standesamts-, Melde-, Gewerbe-, Straßen- und Bauordnungsbereich über die Dienstleistungen im Jugend-, Schul-, Kultur- und Sozialbereich bis zur Straßenreinigung und Abwasser- und Müllentsorgung, von der Bauleit- und Verkehrsplanung bis zur Förderung von Wirtschaft, Tourismus und Beschäftigung.
Zur Verwaltungsleitung gehören im einzelnen u.a.:
Alle Erklärungen, Bescheide, Verfügungen, Verträge usw., die die Stadt rechtlich binden oder berechtigen – gleich, ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich – , ergehen im Namen des Bürgermeisters. Um hierfür die Verantwortung übernehmen zu können, ist mein rechtswissenschaftliches Studium sehr hilfreich.
Aufgabe der Verwaltungsführung ist es, die Rechtslage streng zu beachten, aber zugleich auch Spielräume für kommunales Handeln im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erkennen und zu nutzen.
Hinzu kommt die Verantwortung für kommunale Gesellschaften in privater Rechtsform an denen die Stadt Burgdorf als Gesellschafter beteiligt ist.
Die Leitung der Stadtverwaltung nimmt wie eigentlich fast alle amtierenden Bürgermeister immer betonen ca. 70 bis 80 Prozent des Arbeitsumfanges und damit mit Abstand den wichtigsten Platz ein.
2. Vorsitz im Verwaltungsausschuss und Gremienbegleitung (etwa 20% der Tätigkeit) Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender (mit Rede- und Stimmrecht) des Verwaltungsausschusses. Er hat auch Rede- und Stimmrecht im Rat, in allen Ausschüssen des Rates hat er zwar Rede- aber kein Stimmrecht.
Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Rates vor und koordiniert die Arbeit der Fachausschüsse. der Verwaltungsausschuss hat von der Kommunalverfassung auch die „Auffangaufgabe“ erhalten, d.h. immer wenn kein anderes Gremium, bzw. der Bürgermeister eine Aufgabe zugewiesen bekommen hat, ist es eine Aufgabe des Verwaltungsausschusses.
Gefasste Beschlüsse sind vom Bürgermeister zu überprüfen, ob sie das Wohl der Gemeinde gefährden oder das geltende Recht verletzen; in diesem Fall hat er ein Widerspruchs- und Beanstandungsrecht.
Der Burgdorfer Stadtrat besteht aktuell aus 36 Mitgliedern, und zwar: 35 gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister.
3. Repräsentant der Bürgerschaft (etwa 10% der Tätigkeit) Der Bürgermeister ist laut Gesetz Repräsentant der Bürgerschaft und des Rates.
Da häufig mehrere Termine und Veranstaltungen zeitgleich stattfinden bzw. bei Terminüberschneidungen Aufgaben der Verwaltungsleitung Vorrang haben, werden die Bürgermeister in dieser Aufgabe stark durch die vom Rat gewählten ehrenamtlichen stellv. Bürgermeister unterstützt. Mit der Verwaltungsführung haben sie nichts zu tun.
Zu den Repräsentationsaufgaben gehören Tätigkeiten, die wohl jeder aus der Tageszeitung oder den sozialen Medien kennt:
Eröffnung des Stadtfestes oder einer anderen städtischen Veranstaltung, Grundsteinlegung für ein neues Gebäude, erster Spatenstich für die Ansiedlung eines neuen Unternehmens, Einweihung einer Schulerweiterung, 50jähriges Vereinsjubiläum, Grußwort bei einem Straßenfest oder einer Jubilarehrung etc.